Heerbann

Heerbann
Heer|bann 〈m. 1; im MA〉
1. Aufgebot des Königs zum Kriegsdienst
2. das Kriegsheer selbst
[<ahd. heriban „Aufgebot der waffenfähigen Freien zum Kriegsdienst“; → Heer, Bann]

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Heer|bann, der [mhd. herban, ahd. heriban = Aufgebot der waffenfähigen Freien zum Kriegsdienst] (Geschichte):
a) (im frühen deutschen MA.) vom König od. Herzog erlassener Aufruf, militärisches Aufgebot (5 a) zum Kriegsdienst:
dem H. folgen;
b) durch den Heerbann (a) aufgebotenes Kriegsheer:
ein mächtiger, starker H.;
c) zu zahlende Strafe bei Nichtbefolgung des Heerbanns (a).

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Heerbann
 
[althochdeutsch heriban »Aufgebot der waffenfähigen Freien zum Kriegsdienst«], bei den Germanen das Aufgebot zur Teilnahme an einem Feldzug (Heerfahrt). Im frühen Mittelalter, besonders bei den Franken, bezeichnete Heerbann sowohl die militärische Hoheitsgewalt des Königs, die bei Nichtbefolgung Geldstrafe vorsah, wie das aufgebotene Heer selbst.
 

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Heer|bann, der [mhd. herban, ahd. heriban = Aufgebot der waffenfähigen Freien zum Kriegsdienst] (hist.): a) (im frühen deutschen MA.) vom König od. Herzog erlassener Aufruf, militärisches ↑Aufgebot (5 a) zum Kriegsdienst: dem H. folgen; b) durch den ↑Heerbann (a) aufgebotenes Kriegsheer: ein mächtiger, starker H.; c) zu zahlende Strafe bei Nichtbefolgung des Heerbanns (a).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Heerbann — Heerbann, 1) Aufgebot aller Freien zu einem Nationalkriege (Heerfahrt), s. Deutschland (Ant. C); 2) die Strafe desjenigen, welcher dies Aufgebot nicht befolgte; 3) so v.w. Kriegssteuer …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Heerbann — Sm erw. obs. (9. Jh.), mhd. herban, ahd. heriban Aufgebot der waffenfähigen Freien zur Heeresfolge Stammwort. Zu Heer und bannen, Bann in der Bedeutung aufbieten, Aufgebot . ✎ Tiefenbach (1973), 64 66. deutsch s. Heer, s. Bann …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

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